Gastronomie

Regeln

 

Wir als Fasnachtskomitee Reinach (FKR) nehmen bis zum 31.08 Bewerbungen von Standbetreibern (Essen / Trinken / etc.) entgegen.

 

Die Bewerbung muss über die Homepage stattfinden - sämtliche Anmeldungen direkt via Mail

werden nicht zur Kenntnis genommen.

 

Danach wird das FKR an einer Sitzung aufgrund eines Entscheidungsschlüssels und falls nötig per Los entscheiden, wer an der folgenden Fasnacht einen Standplatz erhält und wer nicht. 

 

Die Ausgewählten werden bis zum 01.10. informiert und haben nach der Bestätigung 10 Tage Zeit, die noch notwendigen Unterlagen einzureichen. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem FKR verpflichten sich die Standbetreiber die  anstehende Kostenbeteiligung im Voraus zu begleichen. Danach wird das FKR die Liste mit den Patentnehmern an die Gemeindepolizei zustellen und diese erteilt dann die Patentbewilligungen.

 

 

Kosten

 

Die Standgebühren sind gem. Unkostenbeteiligung 2025 direkt an uns zu begleichen.

Die Gebühren für das Gelegenheitswirtschaftspatent und die anfallenden Stromgebühren

sind direkt bei der Gemeindepolizei zu bezahlen.

 

 

Vertrag

 

Dieser erhalten alle Gastronomie/Markstände etc. nachdem Sie für die Reinacher Fasnacht ausgewählt wurden.